Anforderungen für die Auftragsabholung

1)
Fahrzeuge müssen den allgemeinen Sicherheitsvorschriften für den Transport von Gütern und der StVZO entsprechen insbesondere Ladungssicherungshilfsmittel, wie rutschhemmende Matten, Spannstangen und Zurrgurte und geprüfte Zurrpunkte.

2)
Anforderungen über eine spezielle Ausrüstung (z.B. ADR) sind im Anmeldesystem ( Cargoclix) hinterlegt und pro Auftrag für den Abholer ersichtlich. In besonderen Fällen (Packschein) werden diese Informationen per Mail mitgeteilt.

3)
a) Zum Abholen der Ware benötigt der Fahrer die W&M Lieferauftragsnummer.
b) Jeder Fahrer hat eine Andockanweisung auszufüllen und diese entsprechend den Anweisungen des Lagerpersonals an den einzelnen Ladeorten vorzulegen.
c) Das Betreten der Verladehalle ist nur mit Sicherheitsschuhen gestattet.
d) Den Anordnungen des Verladepersonals ist Folge zu leisten.
e) Die Fahrer müssen eine gültige Fahrerlaubnis und ihre ADR-Schulungsbescheinigung auf Verlangen vorzeigen.

4)
Es ist darauf zu achten, dass die Temperaturlimits gemäß den Vorgaben eingehalten werden.

5)
Der Spediteur hat alle für seine Tätigkeiten einschlägigen Gesetze und Vorschriften sorgfältig zu beachten, insbesondere die für die Aufgabenerledigung erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse eigenverantwortlich einzuholen sowie alle die auftragsbezogene Beförderung betreffenden außenwirtschaftlichen Bestimmungen zu beachten und keine Verbindungen zu Personen und Organisationen zu unterhalten, gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus oder andere außenwirtschaftliche Sanktionen verhängt wurden. Der Spediteur verpflichtet sich, im Vorfeld alle eingesetzten Speditionspartner und Personen gegen die europäischen und amerikanischen Sanktionslisten zu prüfen, so dass für W&M eine dies bezgl. Prüfung entfällt. Der Spediteur verpflichtet sich im Falle eines verbotenen Kontaktes, sowohl die gesetzlichen Behörden (z.B. BAFA) als auch W&M als seinen Vertragspartner zu informieren. Außerdem wird erwartet dass der Abholer (Fahrer) sich in Deutsch oder Englisch verständigen kann.

6)
Ein Abholung kann im LZ 1(Rheinallee) und LZ 4 (Justus Liebig Straße) täglich von Montags bis Donnerstags von 00:00 bis 24:00 und Freitags bis 22:00 Uhr. Im LZ 2 kann die Abholung (An der Kaiserbrücke) Montags bis Freitags von 6:00 bis 22:00 Uhr erfolgen.
Eine Zeitfensterbuchung über ein geeignetes System, zur Zeit Cargoclix, ist zwingend notwendig. In Ausnahmefällen (Packschein) wird eine Info per Mail benötigt.

7)
a) Dem Spediteur sind die relevanten Auftragsdaten und Verladeort im Zeitfenstersystem Cargoclix ersichtlich Aktionsabholungen sind individuell abzusprechen und immer vom abholenden Spediteur im Zeitfenstersystem einzupflegen .

b) Bei absehbaren oder bekannten Verschiebungen von Terminen ( Abhol- bzw. Liefertermin) sind umgehend die zuständigen Stellen bei W&M S&L zu informieren, da eine Änderung im Zeitfenstersystem nur bis 6 Stunden vor dem Abholtermin, vom Buchenden Unternehmen, möglich ist.

8)
Bei Nichteinhaltung des angegeben Zeitfensters werden zuerst die pünktlich eingetroffenen Lkws bearbeitet. Die Bearbeitung verspäteter Abholungen wird dann vorgenommen wenn es die Auftragslage zulässt.

9)
Der gesamte Verlade- und Ladungssicherungsvorgang wird durch ein Videosystem, als Beweissicherung aufgezeichnet und archiviert.

10)
Die Leerpalettenrückführung kann Montags bis Freitags von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen und nur bei mangelndem Frachtraum, verursacht durch Leerpaletten, können maximal so viel Leerpaletten abgegeben werden, wie aufgenommen werden. Es werden nur tauschfähige Paletten, mindestens nach GS 1 Standard B und C akzeptiert.

11)
Retourenanlieferungen werden Mo.-Fr. von 7:00 bis 16:30 Uhr angenommen.